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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Portmann Sicherheitsdienst

Anwendungsbereich und Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Firma Portmann Sicherheitsdienst (nachstehend PSD). Sie gelten ergänzend zu den in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag getroffenen Abmachungen.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

​Für die Dauer der Dienstleistung, welche PSD für den Auftraggeber erbringt, erteilt dieser den Mitarbeitern von PSD das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB. Die Mitarbeiter von PSD sind insbesondere ermächtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, welche für die Ausführung ihres Auftrages erforderlich und zulässig sind.

Der Auftraggeber hat PSD alle nötigen Informationen zu geben, damit diese den Auftrag ausführen kann. Der Auftraggeber hat Anweisungen von PSD, welche für die Auftragsausführungen erforderlich oder nötig sind, nachzukommen sowie alles zu unterlassen, was die Auftragsausführung behindert oder verunmöglicht.

Der Auftraggeber hat des von PSD zur Verfügung gestellte Material sorgfältig zu behandeln und haftet für Schäden an ihm zur Verfügung gestellten Material. Insbesondere hat er die Kosten für die Neuanschaffung von defektem Material zu bezahlen, sollte das defekte Material nicht mehr repariert werden können oder die Kosten der Reparatur die Kosten einer Neuanschaffung übersteigen.

Rechte und Pflichten PSD

PSD führt ihren Auftrag sorgfältig und unter Einhaltung der Rechtmässigkeit und Gesetzmässigkeit aus.

Schlüssel, Badges etc., welche der Auftraggeber im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen an PSD zur Verfügung stellt, werden von PSD sorgfältig behandelt und dem Auftraggeber nach beendetem Auftrag wieder übergeben.

Mitarbeitende von PSD verrichten ihren Einsatz in der Regel in Uniform. Die Ausrüstung wird an Hand des Auftrags angepasst und ist Sache des Einsatzleiters. Nach Absprache mit dem Auftraggeber oder auf Grund der Auftragslage können auch Mitarbeitende in zivil eingesetzt werden.

Verrechnung der Arbeitsstunden

Die Dienstleistungen von PSD werden nach Zeitaufwand der Mitarbeitenden berechnet. Es wird unabhängig der Auftragsbestätigung nur die effektive Einsatzzeit, gerundet auf 15 Minuten, verrechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt, wenn nicht im Vorfeld anders vereinbart, drei Stunden.

Zeitzuschläge gemäss GAV für Nacht-, Sonn- und Feiertags-Einsätze sowie Fahrzeit- und Fahrkostenentschädigung sind in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag geregelt.

Der Einsatz von Hunden wird ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Hund wird dabei wie ein Mitarbeiter, jedoch zu einem anderen Tarif, abgerechnet.

Vorauszahlung und Sicherheiten

Bestehen von Seiten PSD begründete Zweifel, dass der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss erfüllen wird, kann sie eine Vorauszahlung von mindestens 50% oder eine Sicherheitsleistung verlangen.

Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann PSD vom Vertrags- und/oder Auftragsverhältnis zurücktreten. Dies ohne Einhaltung von Fristen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle keinerlei Anrecht auf Schadenersatz, Entschädigung seiner Umtriebe oder sonstige Schadenersatzansprüche.

Rechnungsstellung

​Die Rechnungsstellung erfolgt, bei Einzelanlässen direkt nach dem Auftrag, bei regelmässigen Aufträgen am Ende des laufenden Monats. Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, zwanzig Tage.

Wir behalten uns vor, offene Forderungen – nach Ablauf der Zahlungsfrist der 2. Zahlungserinnerung – dem Betreibungsamt der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu übergeben.
Sollte die Forderung übergeben worden sein, gelten deren Gebühren und Verzugszinsen.

Haftung

PSD haftet für selbst verursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebs- Haftpflicht deckt jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von CHF 10.000.000.- ab.

Die Beweislast für das Verschulden und den Schäden liegt beim Geschädigten. PSD haftet nicht für Schäden die auf technische Mängel an Investitionen, Apparaten und deren Folgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen sind.

Beendigung oder Rücktritt aus Vertragsverhältnissen

​Bei Absage oder Rücktritt aus dem Vertrag gelten bei Einzelanlässen folgende Konditionen:
- bis 30 Tage vor Einsatzbeginn Kostenlos
- bis 15 Tage vor Einsatzbeginn 50% des Auftragsvolumens
- bis 7 Tage vor Einsatzbeginn 80% des Auftragsvolumens
Danach ist keine kostenreduzierte Stornierung mehr möglich. Alle Stunden und Aufwendungen werden wie angeboten in Rechnung gestellt.

Regelmässige Aufträge können schriftlich mit einer Kündigungsfrist von dreissig Tage, jeweils auf Monatsende, gekündigt werden.

Geheimhaltung

​PSD verpflichtet sich, sich dem Auftraggeber gegenüber loyal zu verhalten und sämtliche, im Zusammenhang mit der Dienstleistung von ihm erhaltenen, Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten zugänglich zu machen.

Höhere Gewalt

In Fällen von höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Epidemien, Pandemien, Streik, Katastrophen usw.) kann PSD die Dienstleistungen, soweit diese aufgrund behördlicher Vorgaben oder tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr ausgeführt werden können, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen. Eine Haftung von PSD ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB's und abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz.


Adligenswil,  17. April 2026

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